Die Einspeisevergütung für BHKW ist im KWK Gesetz festgelegt. Sie muss vom Energieversorger bezahlt werden, wenn ein Betreiber eines Blockheizkraftwerkes Strom für den Eigenverbrauch gesteht oder in das allgemeine Netz einspeist. Die Zusammensetzung der Einspeisevergütung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Zum Artikel von Thorben Frahm - www.Heizungsfinder.de
Aktuelle Zahlen findet man hier: https://www.bhkw-infozentrum.de/wirtschaftlichkeit-bhkw-kwk/ueblicher_preis_bhkw.html
Demnach war der KWK-Index der letzten Quartale 2022:
4. Quartal 2022 - 19,284 €-Cent/kWh
3. Quartal 2022 - 37,575 €-Cent/kWh
2. Quartal 2022 - 18,698 €-Cent/kWh
1. Quartal 2021 - 18,462 €-Cent/kWh