von Markus Gailfuss, BHKW-Infozentrum Rastatt

 

KWK-Index verdoppelt sich nahezu

Im zweiten Quartal 2022 erzielte der auch als „üblicher Preis“ bezeichnete Durchschnittspreis an der Strombörse mit 18,698 Cent/kWh ein Allzeitzhoch.

Nun verdoppelt sich dieser Strompreis noch einmal nahezu.

Besonders der August 2022 hat zu diesem außergewöhnlichen Börsenstrompreis beigetragen. Durchschnittlich 46,5 Cent/kWh wurde im August für den Grundlaststrom bezahlt. Aber auch im Juli 2022 und im September 2022 lagen die monatlichen Durchschnittspreis über 31 Cent/kWh.

Gemäß dem KWK-Gesetz erhalten Betreiber zuschlagsberechtigter KWK-Anlagen für die in das öffentliche Netz eingespeiste KWK-Strommenge den üblichen Preis des vorangegangenen Quartals. Diese Regelung gilt für KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung unabhängig von der Tatsache, ob diese Mini-KWK-Anlagen noch zuschlagsberechtigt ist.
Demnach müssten KWK-Anlagen-Betreiber eigentlich in den Monaten Oktober bis Dezember 2022 die hohen Stromvergütungen des dritten Quartals für den ins öffentliche Stromnetz eingespeiste KWK-Strommenge erhalten.
Ggf. werden aber aufgrund einer europäischen Vorgabe die Stromerlöse auch für KWK-Anlagen gedeckelt. Dies ist für Erneuerbare Energien definitiv vorgesehen. Im Gespräch ist derzeit eine Beschränkung auf 20 Cent/kWh.

 

Üblicher-Preis - Verlauf des KWK-Index seit 2009